ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (SIO GmbH)
Sio GmbH
Betriebsstätte:
An der Hausermuhle 26, 41366 Schwalmtal
Geschäftsführung: Peng Zhang
Handelsregisternummer: HRB 19018
Steuernummer: 102/5844/1833
für den Versand
von UBUYLOGI Päckchen, Paketen und Reisegepäck im Rahmen des UBUYLOGI
PrivatPaketService
Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für den Online Paketschein-Erwerb findest du unter
folgendem Link:
Sio GmbH Online
Paketschein-Erwerb
1.
Geltungsbereich
1.1
Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden Sio GmbH ) regeln die vertragliche
Rechtsbeziehung zwischen der Hermes Germany GmbH (im Folgenden Hermes) und
ihren Kunden (im Folgenden Auftraggeber) im Rahmen des UBUYLOGI
PrivatPaketService. Sie gelten für die Abholung, die Beförderung und die
Zustellung von Hermes Päckchen, Paketen sowie Reisegepäck (im Folgenden
Sendung(en) genannt) gemäß der jeweils gültigen Preis- und Serviceübersicht. Entgegenstehenden
Sio GmbH des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.
1.2
Ergänzend
gelten die jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung von
Sendungen.
1.3
Es gelten
ergänzend die Vorschriften der §§ 407 ff. HGB, soweit in diesen Sio GmbH nichts
Abweichendes geregelt ist. Bei grenzüberschreitenden Transporten gelten
vorrangig die zwingenden Vorschriften der CMR (Übereinkommen über den
Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr).
2.
Leistungsbeschreibung
2.1
In
Zusammenarbeit mit den angeschlossenen Systempartnern übernimmt UBUYLOGI
- die Abholung, die
Beförderung und die Zustellung von Päckchen, Paketen und Reisegepäck
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie - die Beförderung und die
Zustellung von Paketen aus der Bundesrepublik Deutschland in die
europäischen Länder gemäß jeweils gültiger Preis- und Serviceübersicht.
2.2
Sendungen
können an den Hermes PaketShops (im Folgenden PaketShops) zur Beförderung und
Zustellung aufgegeben werden. An den PaketShops werden Sendungen (inklusive
Reisegepäck) mit bis zu 25 kg Einzelgewicht zur Beförderung übernommen;
Abweichungen gegebenenfalls laut jeweils gültiger Preis- und Serviceübersicht.
Alternativ kann bei Paketen und Reisegepäck zur Beförderung innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland eine Abholung beauftragt werden. Die Abholung der
Sendung(en) erfolgt ca. am nächsten oder übernächsten Werktag (montags bis
samstags) bzw. an einem ausdrücklich vereinbarten Abholtag an der von dem
Auftraggeber benannten Adresse. Bei privaten Adressen erfolgt die Übernahme an
der Haustür, bei gewerblichen Adressen am Empfang. Es werden zwei Abholversuche
durchgeführt. Pakete mit einer Zustelladresse außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland können ausschließlich in den PaketShops aufgegeben werden.
Sendungen über 25 kg bis 31,5 kg Gewicht sowie die Produkte XL-Paket und
XXL-Paket (sämtlich nur zur Beförderung innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland) werden ausschließlich beim Auftraggeber abgeholt; eine Aufgabe in
den PaketShops ist nicht möglich. Die zulässigen Maße und Gewichte ergeben sich
im Einzelnen aus der Preis- und Serviceübersicht.
2.3
UBUYLOGI führt
keinen Terminverkehr durch. Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist
nicht geschuldet.
2.4
Die Zustellung
erfolgt an den auf der Sendung angegebenen Adressaten durch persönliche
Übergabe gegen Unterschrift des Empfängers. Der Absender ist damit
einverstanden, dass die Übergabe auch an in den Räumen des Empfängers anwesende
Mitglieder und Angestellte des Haushalts des Empfängers sowie an unmittelbare
Nachbarn des Empfängers erfolgen darf, sofern den Umständen nach angenommen
werden kann, dass diese zur Annahme der Sendung berechtigt sind
(“Nachbarschaftsabgabe”). Unmittelbare Nachbarn im
vorgenannten Sinne sind alle Personen, die in demselben Gebäude wie der
Empfänger oder einem nächstgelegenen Gebäude wohnhaft sind. Ferner ist Hermes
berechtigt, die Sendung an einem vom Empfänger bezeichneten Ort abzulegen,
sofern der Empfänger dies gegenüber UBUYLOGI vorab einmalig oder dauerhaft
gestattet hat („WunschAblageort“). Wird eine Nachbarschaftsabgabe oder
die Ablage am WunschAblageort durchgeführt, erhält der Empfänger (= Adressat)
eine Benachrichtigung in Textform oder in Form einer Benachrichtigungskarte mit
einem qualifizierten Hinweis zu Zeitpunkt und Ort der Übergabe.
2.5
Kann die
Sendung nicht in der beschriebenen Art und Weise zugestellt werden, werden bei
nationaler Zustellung beim Adressaten maximal drei weitere, international
zwischen einem und zwei weiteren Zustellversuchen durchgeführt; Abweichungen
gegebenenfalls laut jeweils gültiger Preis- und Serviceübersicht. Danach gilt
die Sendung als unzustellbar.
2.6
Ebenfalls als
unzustellbar gelten Sendungen mit falscher Adresse, soweit sich die richtige
Adresse nicht mit zumutbarem Aufwand feststellen lässt, und Sendungen, deren
Annahme verweigert wird, sowie Sendungen, die nach Ablauf der jeweiligen
Aufbewahrungszeit oder nach Aufforderung nicht am PaketShop oder einer
Systempartner-Filiale durch den Empfänger abgeholt werden.
2.7
Unzustellbare
Sendungen werden von Partner-Logistik Firma an den Auftraggeber
zurückbefördert. Verweigert der Auftraggeber die Rücknahme, ist UBUYLOGI
berechtigt, über die Sendung auf dessen Kosten nach pflichtgemäßem Ermessen zu
verfügen, u. a. diese auch zu veräußern oder zu vernichten. Kann der
Auftraggeber nicht festgestellt werden, ist UBUYLOGI zur Ermittlung eines
Absenders berechtigt, die Sendung zu öffnen. Wird durch die Öffnung ein
Absender festgestellt, holt UBUYLOGI entweder die Weisung des Absenders ein
oder befördert die Sendung, soweit es sich nicht um eine gefährliche Sendung
handelt, auf Kosten des Absenders zurück. Bei Sendungen mit gefährlichem Inhalt
ist UBUYLOGI berechtigt, die Sendung auf Kosten des Absenders zu vernichten
oder zu veräußern. Kann kein Absender festgestellt werden, darf UBUYLOGI die
Inhalte nach Maßgabe von § 419 Abs. 3 HGB auch vernichten oder veräußern.
Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
3.
Vertragsverhältnis
3.1
Ein Auftrag zur
Beförderung (Antrag des Auftraggebers auf Abschluss eines
Beförderungsvertrages) erfolgt entsprechend Ziff. 2.2 durch Übergabe einer
bedingungsgerechten Sendung.
3.2
Soweit UBUYLOGI
dem Empfänger die Möglichkeit einräumt, über Ort und Zeit der Ablieferung zu
bestimmen (z. B. durch Nutzung der Empfängerservices der Hermes
WunschZustellung), geht das diesbezügliche Weisungs- und Verfügungsrecht über
die Sendung abweichend von § 418 Abs. 2 HGB bereits mit Übergabe der Sendung
auf den Empfänger über. Weisungen des Auftraggebers, die nach Übergabe der
Sendung erteilt werden, muss Hermes dagegen nicht beachten. Die Regelungen in
§§ 418 Abs.1 sowie Abs. 3 bis 5 HGB finden keine Anwendung. Im Falle einer
grenzüberschreitenden Beförderung bleibt das Verfügungsrecht des Absenders
gemäß Art. 12 CMR unberührt.
3.3
Soweit für die
Empfängerservices der UBUYLOGI WunschZustellung zusätzliche Bedingungen gelten,
sind diese vor jeder Beauftragung abrufbar und für den Empfänger obligatorisch.
3.4
Entsprechen
Sendungen nicht den Bedingungen der Ziff. 4. dieser Sio GmbH oder den in der Preis-
und Serviceübersicht genannten zulässigen Maßen und Gewichten oder den jeweils
gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung, lehnt UBUYLOGI die
Beförderung ab. Sofern eine solche Sendung trotzdem ins System von UBUYLOGI
gelangt, ist UBUYLOGI berechtigt, die weitere Beförderung jederzeit
einzustellen oder ein nachträgliches angemessenes Zusatzentgelt vom Adressaten
zu erheben. Lehnt der Adressat die Entrichtung eines solchen Zusatzentgeltes ab
oder besteht begründeter Anlass zu der Vermutung, dass es sich bei der
übernommenen Sendung um eine nicht bedingungsgerechte Sendung entsprechend
Ziff. 4 dieser Sio GmbH handelt, so ist UBUYLOGI berechtigt, die Sendung
zurückzugeben oder zur Abholung durch den Auftraggeber bereitzuhalten. Im Falle
einer solchen Rückgabe ist UBUYLOGI berechtigt, eine angemessene Vergütung in
Höhe von mindestens einem Drittel des vereinbarten Entgeltes zusätzlich als
Aufwandsentschädigung zu berechnen. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen
wesentlich geringeren Aufwand von UBUYLOGI nachzuweisen.
3.5
UBUYLOGI ist
berechtigt, auch nach Übernahme der Sendung(en) vom Auftraggeber zur
Feststellung, ob es sich um eine bedingungsgerechte Sendung handelt, Auskunft
über den Inhalt der Sendung(en) zu verlangen. Verweigert der Auftraggeber die
Auskunft oder ist die Auskunft nicht rechtzeitig einholbar, so ist UBUYLOGI
berechtigt, diese Sendung auf ihren Inhalt zu untersuchen, wenn Grund zu der
Annahme besteht, dass dies erforderlich ist, um Gefahren für Personen oder
Sachen abzuwenden.
3.6
Eine Kündigung
des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber nach Übergabe der Sendung(en)
an UBUYLOGI ist ausgeschlossen.
3.7
Der
Zustellauftrag gilt mit der Übergabe an den Empfänger gemäß Ziff. 2.4 bzw.
Ziff. 2.5 dieser Sio GmbH als durchgeführt.
4.
Bedingungsgerechte Sendungen
4.1
UBUYLOGI
befördert Sendungen, die der jeweils gültigen Preis- und Serviceübersicht sowie
den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung genügen
und folgende Werte nicht übersteigen:
- 120,00 € je UBUYLOGI
Päckchen, - 1000,00 € je Paket,
- 1000,00 € je
Reisegepäckstück.
4.2
Nicht im Rahmen
des UBUYLOGI PrivatPaketService angenommen werden:
4.2.1
Sendungen,
deren Beförderung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstößt oder
deren Beförderung oder Lagerung nationalen oder internationalen
Gefahrgutvorschriften unterliegt,
4.2.2
Sendungen,
deren Beförderung mit besonderen Auflagen verbunden ist, insbesondere
speziellen Aus-, Einfuhr- oder zollrechtlichen Bestimmungen eines Durchgangs-
oder Bestimmungslandes unterliegt; davon ausgenommen sind Sendungen in die
Bestimmungsländer Schweiz und Liechtenstein, soweit der Auftraggeber das
seitens UBUYLOGI angebotene Verfahren der Standardverzollung in zulässigem
Rahmen nutzt,
4.2.3
Sendungen mit
unzureichender Verpackung, die insbesondere nicht den Regelungen zur Verpackung
und Kennzeichnung genügen, sowie Sendungen mit flüssigem Inhalt, soweit diese
nicht bruchsicher verpackt und gegen Auslaufen geschützt sind,
4.2.4
Kunstwerke,
Antiquitäten, Briefmarken als Sammlerobjekte, übertragbare Handelspapiere,
Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine, Industriediamanten;
4.2.5
Geld und andere
gültige Zahlungsmittel;
4.2.6
Sendungen, die
einer Sonderbehandlung bedürfen und daher besondere Vorkehrungen durch UBUYLOGI
für den Transport erfordern würden; dies gilt insbesondere, aber nicht
ausschließlich für verderbliche oder anderweitig temperaturempfindliche Güter,
deren Transport einen besonderen Schutz vor Wärme- oder Kälteeinwirkung
erfordert, sowie für Hängekonfektionen;
4.2.7
Sendungen, die
sterbliche Überreste von Menschen enthalten;
4.2.8
Sendungen, die
lebende Tiere sowie Teile oder sterbliche Überreste von Tieren enthalten; von
diesem Ausnahmetatbestand nicht umfasst sind verarbeitete Felle oder Leder
sowie aus tierischen Produkten hergestellte Futtermittel, soweit diese keine
lebenden Tiere enthalten;
4.2.9
Sendungen, die
Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände im Sinne
des § 1 WaffG enthalten;
4.2.10
Sendungen, die
aufgrund ihrer äußeren Beschaffenheit oder durch ihren Inhalt eine Gefährdung
von Personen oder Beschädigung von materiellen Gütern sowie anderen Sendungen
hervorrufen können;
4.2.11
Sendungen in
die Bestimmungsländer, die Tabak oder Alkohol enthalten;
4.2.12
Sendungen, bei
denen die vom Auftraggeber bezeichnete Abholadresse oder die Zustelladresse
ungeeignet oder nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten erreichbar ist
(insbesondere auch Flughäfen oder Kreuzfahrtterminals) oder für deren
Einlieferung oder Zustellung besondere Aufwendungen oder Sicherheitsmaßnahmen
erforderlich sind;
4.2.13
Sendungen,
deren Adressierung eine Postfachanschrift, eine Packstation oder eine
Großkundenpostleitzahl ist. Angaben zur Gestaltung der Anschrift können den
jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung von Sendungen
entnommen werden.
5.
Preise
5.1
Das zu
entrichtende Entgelt ergibt sich aus der jeweils gültigen Preis- und
Serviceübersicht.
5.2
Das zu
entrichtende Entgelt, einschließlich etwaiger Zuschläge, ist vom Auftraggeber
im Voraus, spätestens aber bei der Übergabe der Sendung(en) in bar zu zahlen.
5.3
Etwaig
anfallende Zölle, Ein- und Ausfuhrabgaben vereinnahmt UBUYLOGI beim Empfänger.
Sofern der Empfänger diese nicht entrichtet, gilt dies als Annahmeverweigerung
der Sendung.
6.
Haftung
6.1
Soweit in
diesen Sio GmbH oder zwischen UBUYLOGI und dem Auftraggeber nichts anderes
ausdrücklich geregelt ist, haftet UBUYLOGI bei nationalen Beförderungen nur
nach Maßgabe der §§ 407 ff. HGB, insbesondere §§ 425 ff. HGB, bei
grenzüberschreitenden Beförderungen nur nach Maßgabe der Art. 17 ff. CMR.
6.2
UBUYLOGI haftet
dem Auftraggeber bei Verlust oder Beschädigung einer Sendung nur im Umfang des
unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zu den gesetzlichen
Haftungsgrenzen. UBUYLOGI verzichtet bei Verlust oder Beschädigung
bedingungsgerechter Sendungen auf die Einwendung der Haftungshöchstgrenze nach
§ 431 Absatz 1 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Art. 23 CMR,
soweit der nachgewiesene unmittelbare Schaden bei UBUYLOGI Päckchen unter 100,00
€, bei Paketen unter 100,00 € und bei Reisegepäck unter 100,00 € pro Stück
liegt.
6.3
Hat der
Auftraggeber UBUYLOGI eine nicht bedingungsgerechte Sendung (vgl. Ziff. 4)
übergeben, ohne hierauf ausdrücklich und schriftlich hinzuweisen, und entsteht
an der Sendung ein Schaden, der nach den Umständen des Falles aus der fehlenden
Zulässigkeit der Sendung entstehen konnte, so wird zugunsten von UBUYLOGI
vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Die besonderen
Haftungsminderungs- bzw. Haftungsausschlussgründe nach §§ 425 Abs. 2, 426 und
427 HGB bzw. bei grenzüberschreitender Beförderung nach Art. 17 CMR bleiben
hiervon unberührt.
6.4
Der
Auftraggeber oder Empfänger hat einen äußerlich feststellbaren Schaden oder
einen Verlust des Sendungsgutes spätestens bei der Ablieferung der Sendung,
einen nicht äußerlich erkennbaren Schaden oder Verlust innerhalb von 7 Tagen
nach Ablieferung, jeweils unter deutlicher Kennzeichnung des Schadens oder
Verlusts, anzuzeigen. Anderenfalls wird vermutet, dass der Schaden bei
Ablieferung nicht vorhanden war und die Sendung vollständig übergeben wurde.
6.5
Ein
Totalverlust der Sendung wird vermutet, wenn eine Sendung nach Übergabe zur
Zustellung bei nationaler Zustellung nicht innerhalb von 30 Tagen,
international nicht innerhalb von 60 Tagen abgeliefert wurde.
6.6
Ansprüche aus
dem Vertrag können unter den gesetzlichen Voraussetzungen entweder durch den
Auftraggeber oder den Empfänger in den für den Vertragsschluss zur Verfügung
stehenden Sprachen Deutsch oder Englisch jeweils unter Vorlage der
Einlieferungsquittung geltend gemacht werden. Durch Erfüllung gegenüber dem
Auftraggeber oder dem Empfänger erlischt der Anspruch auch gegenüber dem
jeweils anderen.
6.7
Alle Ansprüche
des Auftraggebers verjähren gemäß § 439 HGB bzw. bei grenzüberschreitender
Beförderung gemäß Art. 32 CMR. Soweit Ansprüche betroffen sind, die nicht den
Vorschriften des Frachtvertrages nach dem HGB bzw. bei grenzüberschreitender
Beförderung der CMR unterliegen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Für die Ansprüche aus einer eventuellen deliktischen Haftung von UBUYLOGI
gelten jedoch die Verjährungsfristen des § 439 HGB bzw. des Art. 32 CMR
entsprechend.
6.8
Der
Auftraggeber haftet gegenüber UBUYLOGI unmittelbar oder aufgrund der
Inanspruchnahme seitens Dritter für Schäden, die durch nicht bedingungsgerechte
Sendungen entstanden sind. Dies gilt im Falle des Auftrages eines Verbrauchers
nur, wenn den Auftraggeber ein Verschulden trifft.
6.9
Sofern der
Empfänger im Rahmen einer Zustellung anfallende Zusatzkosten (Zölle, Ein- und
Ausfuhrabgaben) nicht entrichtet, hat der Auftraggeber UBUYLOGI die Kosten der
Rückbeförderung der annahmeverweigerten Sendung zuzüglich angefallener
Zusatzkosten zu ersetzen.
6.10
Der
Auftraggeber haftet für alle Folgen, die aus einem unzulässigen
grenzüberschreitenden Paketversand und Verstößen gegen Aus-, Einfuhr- oder
zollrechtliche Bestimmungen entstehen.
7.
Datenverarbeitung
7.1
Alle
persönlichen Daten werden von UBUYLOGI gemäß den gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz sowie der
EU-Datenschutzgrundverordnung, verarbeitet.
7.2
UBUYLOGI weist
darauf hin, dass UBUYLOGI sich zur Erfüllung der ihr obliegenden Leistungen
Dritter (Unterauftragnehmer) bedient. Zur Durchführung der mit dem Auftraggeber
abgeschlossenen Verträge ist UBUYLOGI befugt, persönliche Daten in dem
notwendigen Umfang an diese Dritten zu übermitteln.
7.3
UBUYLOGI setzt
elektronische Mittel zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Zustellung ein und
speichert deshalb die Daten, die im Zusammenhang mit der Zustellung stehen, z.
B. die digitalisierte Form der Unterschrift des Empfängers, Datum und Uhrzeit
der Zustellung, zu Nachweiszwecken.
8.
Gerichtsstand, Streitbeilegung und Teilwirksamkeit
8.1
Soweit der
Auftraggeber Kaufmann ist, ist alleiniger Gerichtsstand für alle etwaigen
Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Vertrag Hamburg.
8.2
Im Rahmen des
PrivatPaketService nimmt UBUYLOGI am Streitbeilegungsverfahren vor der
Bundesnetzagentur (Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, www.bundesnetzagentur.de) als
zuständiger Verbraucherschlichtungsstelle teil.
8.3
Sollte eine der
Bestimmungen dieser Sio GmbH unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
Stand
17.11.2020
Regelungen
zur Verpackung und Kennzeichnung
von Sendungen
im Rahmen des UBUYLOGI PrivatPaketService
1.
Anschrift und Absenderangaben auf Sendungen
Jede zur
Beförderung an UBUYLOGI übergebene Sendung bedarf einer vollständigen Anschrift
und Absenderangabe durch den Auftraggeber. Die Anschrift muss so genau und
deutlich sein, dass die Sendung ohne Nachforschungen befördert und ausgeliefert
werden kann. Sie darf keine Zusätze enthalten, die zu Missverständnissen führen
oder die Bearbeitung der Sendung erschweren oder unmöglich machen.
Die Aufschrift
muss auf der größten Fläche der Sendung (Aufschriftseite) angebracht sein,
wobei die Deutlichkeit durch Angaben, die nicht zur Anschrift gehören, nicht
beeinträchtigt werden darf. Bei gebrauchten Verpackungen sind alle
missverständlichen Angaben, z. B. alte Adressendaten, zu entfernen.
Die Anschrift
muss von oben nach unten geordnet
- den Namen des Empfängers
(ggf. zuzüglich Firmenbezeichnung), - die Zustellangaben
(Straße und Hausnummer; soweit vorhanden, zuzüglich Nummer des Stockwerks
und Wohnungsnummer; bei Firmen die Abteilungsbezeichnung), - den Bestimmungsort mit
vorangestellter Postleitzahl und - bei
grenzüberschreitender Beförderung das Bestimmungsland enthalten.
Der
Bestimmungsort mit vorangestellter Postleitzahl soll in deutlichem Abstand von
den Zustellangaben in der untersten Zeile stehen. Der Bestimmungsort ist ohne
Zusätze, die nicht zur offiziellen Ortsbezeichnung gehören, anzugeben. Die
Postleitzahl muss stets vollständig angegeben sein.
Die
Absenderangabe muss in ihrer Anordnung und in den Bestandteilen der Anschrift
entsprechen. Die Absenderangabe darf die Deutlichkeit der Anschrift nicht
beeinträchtigen. Zur Sicherheit sind die Anschrift und Absenderangaben
zusätzlich auch innerhalb der Sendung zu hinterlegen.
2.
Verpackungsbedingungen für Pakete und UBUYLOGI Päckchen
2.1
Grundsätzliches
Sendungen sind
durch den Auftraggeber stets in einer formstabilen und grundsätzlich quaderförmigen
Verpackung sowie nach Inhalt, Art der Versendung und Umfang so sicher zu
verpacken, dass eine Beschädigung während des Transportes ausgeschlossen wird
und der Inhalt vor Verlust und Beschädigung geschützt ist. Zur Verpackung
gehören immer eine geeignete Außenverpackung, eine geeignete Innenverpackung
sowie ein sicherer Verschluss.
2.2
Sichere Verpackung
Die
Außenverpackung muss dem Inhalt gerecht so beschaffen sein, dass die verpackten
Gegenstände nicht herausfallen, keine anderen Sendungen beschädigen und nicht
selbst beschädigt werden. Es ist eine ausreichende Innenverpackung vorzusehen
und durch Füllstoffe zu ergänzen. Bei transportsensiblen Gegenständen muss die
Verpackung auf deren besondere Empfindlichkeit abgestimmt sein, um Eigenart, Menge
sowie alle anderen Besonderheiten des jeweiligen Inhaltes im Einzelfall zu
berücksichtigen. Die Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen
Beanspruchungen, denen sie normalerweise während des Versands ausgesetzt ist
(z. B. durch Druck, Stoß, Fall, Vibration oder Temperatureinflüsse), sicher
schützen.
2.2.1
Eine
Außenverpackung muss grundsätzlich quaderförmig sowie hinreichend form- und
druckstabil sein. Sie muss außerdem ausreichend groß bemessen sein, um Platz
für den gesamten Inhalt und die notwendigen Innenverpackungsteile zu bieten.
Sie darf keinen Rückschluss auf Art und Wert des Gutes zulassen.
2.2.2
Die
Innenverpackung muss den Inhalt fixieren und zur Außenverpackung hin und bei
mehreren Inhaltsteilen untereinander allseitig polstern. Verkaufs- und
Lagerverpackungen sind oftmals nur für den palettierten Versand ausgelegt. Für
den Einzelversand sind zusätzliche Verpackungsmaßnahmen (z. B. Formschaum) als
Transportverpackung zwingend erforderlich.
2.2.3
Zum
Verschließen der Sendungen sind widerstandsfähige Materialien (z. B. reißfeste,
selbstklebende Kunststoff-Packbänder oder faserverstärkte Nassklebebänder) zu
verwenden, die den Sendungszusammenhalt garantieren. Je schwerer eine Sendung
ist, desto widerstandsfähiger muss der Verschluss ausgeführt sein.
2.2.4
Verpackungen
oder Verschlüsse dürfen keine scharfen Kanten, Ecken oder Spitzen, z. B.
hervorstehende Nägel, Klammern, Holzsplitter oder Drahtenden, aufweisen. Die
Verpackung muss das Transportgut vollständig umschließen.
2.3
Sperrgut
Paket- und
Päckchensendungen, die nicht quaderförmig sind oder herausragende Teile
aufweisen, gelten als Sperrgut. Für Sperrgut wird grundsätzlich ein Aufpreis
gemäß der gültigen Preis- und Serviceübersicht erhoben. Ausgenommen hiervon
sind die Paketklassen XL und XXL sowie Paketrollen mit einer Länge von max. 100
cm und einem Durchmesser von max. 20 cm.
* Ausdrücklich
vom Sperrgutversand ausgeschlossen sind daher insbesondere folgende
Gegenstände:
- Fahrräder (außer sie
sind als Paket verpackt); - großes Sportgepäck wie
Surfbretter, Golfbags, etc.; - flexible, nicht als
Reisegepäck verpackte Sporttaschen.
2.4
Zusätzliche Anforderungen für Wein- und Sektflaschen
Die
Versandverpackung von befüllten Wein- und/oder Sektflaschen muss zusätzlich zu
den in Ziffer 2.1 – 2.3 geregelten Anforderungen in Qualität und Konstruktion
so beschaffen sein, dass der verpackte Sendungsinhalt einen Falltest nach DIN
EN 22248 auf 6 Flächen und 2 gegenüberliegende Kanten (Bezeichnung nach DIN EN
22206) ohne Schaden übersteht.
Den
vorgenannten Bedingungen entsprechende Versandverpackungen sind jedenfalls:
- die seitens UBUYLOGI
vertriebenen UBUYLOGI-Weinkartonagen; sowie - Kartonagen und Gefache,
die durch das Prüfinstitut „Hansecontrol“ zertifiziert sind bzw. die der UBUYLOGI
Prüfrichtlinie 200/1 oder einer gleichwertigen Zertifizierung des
Posttechnischen Zentralamtes (PTZ) entsprechen.
Als
Flaschentypen übernimmt UBUYLOGI nur 0,75 L Schlegel-, Bordeaux-, Burgunder-
oder Sektflaschen bzw. 1 L Schlegel- und Bordeauxflaschen zum Transport.
3.
Verpackungsbedingungen für Reisegepäck
3.1
Grundsätzliches
Umverpackungen
für Reisegepäck sind alle verschließbaren, mit Tragegriffen versehenen
Behältnisse wie Koffer, Taschen, Kleider- und Rucksäcke. Um übliche
Transportspuren (Kratzer) zu vermeiden, empfiehlt sich hier eine Schutzfolie.
Es dürfen keine Gegenstände (Schirme, Spazierstöcke, Fahrradkörbe etc.) außen
am Reisegepäck befestigt werden.
3.2
Sichere Verpackung
3.2.1
Das Reisegepäck
ist stets abzuschließen und ggf. mit zusätzlichen Schlössern zu sichern.
3.2.2
Transportsensible
Bestandteile des Reisegepäcks müssen eine entsprechende bruchstabile, fixierte
Innenverpackung vorweisen. Kosmetika und Hygieneartikel sind zusätzlich mit
einer Umverpackung zu schützen. Schraubverschlüsse und Kappen sind mit dem vom
Hersteller empfohlenen Drehmoment anzuziehen.
Stand
05.02.2019
Hier kannst du unsere Sio GmbH und
Verpackungsrichtlinien auch als PDF-Dokument herunterladen.