ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der SIO GmbH für den UBUYLOGI PrivatPaketService

SIO GmbH
An der Hausermühle 26
41366 Schwalmtal
Deutschland

Betriebsstätte / Warenannahme =
nach
gesonderter Angabe:

Bussardweg 10
41468 Neuss
Deutschland

Geschäftsführer: Peng Zhang
Handelsregister: HRB 19018
Steuernummer: 102/5844/1833

Stand: [01.01.2022]


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(„AGB“) regeln die vertragliche Rechtsbeziehung zwischen der SIO
GmbH („SIO“) und ihren Kunden („Auftraggeber“) im
Rahmen des UBUYLOGI PrivatPaketService.

1.2 Der UBUYLOGI PrivatPaketService umfasst insbesondere
die Annahme, Erfassung, Lagerung, Konsolidierung, Beförderung,
Übergabe an Frachtführer oder Systempartner sowie die
grenzüberschreitende Weiterbeförderung von Päckchen, Paketen =
und
sonstigen Sendungen nach China oder in andere von SIO angebotene
Bestimmungsländer.

1.3 Diese AGB gelten insbesondere für den Erwerb un=
d
die Nutzung von Online-Paketscheinen, die über das Online-Versandsystem
von SIO/UBUYLOGI erstellt werden.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn SIO ihrer Geltung
ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt hat.

1.5 Ergänzend gelten die jeweils aktuellen Preis-,
Service-, Verpackungs-, Kennzeichnungs- und Verbotsgüterregelungen von
SIO/UBUYLOGI.

1.6 Es gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschrift=
en,
insbesondere die §§ 407 ff. HGB. Bei grenzüberschreitenden
Straßentransporten gelten, soweit anwendbar, die zwingenden Vorschrift=
en
der CMR.


2. Leistungsbeschreibung

2.1 SIO erbringt Logistik-, Sammelversand-,
Konsolidierungs-, Transport- und Abwicklungsleistungen für Sendungen, d=
ie
der Auftraggeber über das Online-Versandsystem anmeldet oder an SIO
übergibt.

2.2 Die Leistung von SIO kann insbesondere umfassen:
Annahme oder Entgegennahme von Sendungen, Erfassung von Paketdaten, Lagerung=
,
Sortierung, Konsolidierung, Erstellung oder Bereitstellung von Transportdate=
n,
Übergabe an Frachtführer, Spediteure, Paketdienstleister, Zollagen=
ten
oder Systempartner, Organisation der Ausfuhr und Weiterleitung an
ausländische Zustell- oder Verteilpartner.

2.3 SIO schuldet keinen festen Liefertermin, sofern ein
solcher nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart wurd=
e.
Angaben zu Laufzeiten sind unverbindliche Regellaufzeiten.
=

2.4 SIO ist berechtigt, zur Durchführung der
Leistungen Dritte einzusetzen, insbesondere Frachtführer, Spediteure,
Paketdienstleister, Zollagenten, Lagerhalter, Luftfrachtunternehmen, IT-Dien=
stleister
und ausländische Zustell- oder Systempartner.

2.5 Die Zustellung im Bestimmungsland erfolgt durch SIO
selbst oder durch beauftragte Systempartner nach den dort geltenden operativ=
en
und rechtlichen Bedingungen.

2.6 SIO ist berechtigt, Sendungen aus mehreren
Einzelaufträgen zu Sammelsendungen zusammenzufassen und konsolidiert zu
befördern, sofern dies für die Transport-, Zoll- oder
Abwicklungsstruktur zweckmäßig ist.


3. Vertragsschluss und Online-Paketschein

3.1 Der Auftraggeber gibt durch Erstellung eines
Online-Paketscheins, Übermittlung der Sendungsdaten, Zahlung des Entgel=
ts
oder Übergabe der Sendung ein Angebot auf Abschluss eines
Beförderungs- und Abwicklungsvertrages ab.

3.2 SIO nimmt dieses Angebot durch Annahme der Sendung,
Bereitstellung des Paketscheins, Bearbeitung der Sendungsdaten oder
tatsächliche Durchführung der Leistung an.

3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Erstellung de=
s
Online-Paketscheins vollständige und richtige Angaben zu machen,
insbesondere zu Absender, Empfänger, Warenbeschreibung, Menge, Wert,
Gewicht, Ursprung, Verwendungszweck und etwaigen Besonderheiten der Sendung.=

3.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Sendungsdaten
vor Abschluss des Online-Auftrags sorgfältig zu prüfen.
Nachträgliche Änderungen sind nur möglich, soweit SIO diese
technisch und operativ noch umsetzen kann.

3.5 SIO ist berechtigt, die Durchführung eines
Auftrags abzulehnen, zu unterbrechen oder von weiteren Informationen
abhängig zu machen, wenn Angaben unvollständig, unplausibel oder w=
idersprüchlich
sind oder wenn der Verdacht besteht, dass die Sendung nicht bedingungsgerech=
t
ist.


4. Beauftragung zur Transport- und Ausfuhrabwicklung

4.1 Der Auftraggeber beauftragt SIO mit der Organisation
der Beförderung der Sendung, einschließlich Annahme, Erfassung,
Lagerung, Konsolidierung, Übergabe an Frachtführer oder Systempart=
ner
sowie der grenzüberschreitenden Weiterbeförderung.

4.2 Soweit für die Durchführung der Sendung
erforderlich, beauftragt und ermächtigt der Auftraggeber SIO
außerdem mit der Abgabe, Veranlassung oder Unterstützung von
Ausfuhranmeldungen, Transporterklärungen, Sicherheitsdaten,
Frachtinformationen und sonstigen zoll-, transport- oder behördenbezoge=
nen
Erklärungen.

4.3 Der Auftraggeber ermächtigt SIO, die vom
Auftraggeber bereitgestellten Paket-, Waren-, Wert-, Gewichts-, Ursprungs-,
Absender- und Empfängerdaten für die Transportabwicklung,
Konsolidierung, Ausfuhrabwicklung, Ausfuhranmeldung und Weiterleitung an
Frachtführer, Spediteure, Zollagenten, Behörden, ausländische=
Systempartner
und sonstige beteiligte Dienstleister zu verwenden.

4.4 Der Auftraggeber bestätigt mit Erstellung des
Online-Paketscheins, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Angaben,
insbesondere Warenbeschreibung, Menge, Wert, Gewicht, Ursprung, Absender- un=
d
Empfängerangaben, vollständig, richtig und nicht irreführend
sind.

4.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Sendung
vollständig und wahrheitsgemäß zu deklarieren. Allgemeine od=
er
unklare Angaben wie „Geschenk“, „Ware“, „Leben=
smittel“,
„Kleidung“, „Kosmetik“ oder ähnliche
Sammelbegriffe sind unzulässig, wenn sie den tatsächlichen Inhalt
nicht ausreichend beschreiben.

4.6 SIO wird durch Annahme, Lagerung, Konsolidierung,
Beförderung oder zollbezogene Abwicklung der Sendung nicht
wirtschaftlicher Eigentümer der Waren. Die wirtschaftliche Verantwortun=
g
für den Inhalt der Sendung verbleibt beim Auftraggeber beziehungsweise
beim jeweiligen Berechtigten.

4.7 SIO handelt bei der Transport- und Ausfuhrabwicklung
auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Angaben und der erteilte=
n
Beauftragung.

4.8 Der Auftraggeber erkennt an, dass SIO bei
Sammelsendungen berechtigt ist, die vom Auftraggeber bereitgestellten
Sendungsdaten in konsolidierter Form für Transport- und Zollzwecke zu
verwenden.

4.9 Soweit SIO die Ausfuhr operativ organisiert und auf
Grundlage der Kundenbeauftragung über Warenort, Konsolidierung,
Transportweg und Übergabe an den Frachtführer entscheidet, ist SIO
berechtigt, die hierfür erforderlichen Angaben in der Ausfuhrabwicklung=
zu
verwenden und die Sendung im Rahmen der zulässigen zollrechtlichen
Struktur als Sammelsendung abwickeln zu lassen.

4.10 Der Auftraggeber ist verpflichtet, SIO auf Anfrage
unverzüglich alle zusätzlichen Informationen, Nachweise, Rechnunge=
n,
Zahlungsbelege, Produktinformationen, Genehmigungen oder Erklärungen
bereitzustellen, die für Transport, Ausfuhr, Einfuhr, Zollabwicklung,
Sicherheitsprüfung oder behördliche Prüfung erforderlich sind=
.


5. Verantwortung des Auftraggebers für Warenangaben
und Zollfähigkeit

5.1 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung
dafür, dass die Sendung versand-, ausfuhr-, einfuhr- und zustellfä=
hig
ist.

5.2 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung
dafür, dass die Sendung keine verbotenen, beschränkten,
gefährlichen, falsch deklarierten, unterbewerteten oder nicht
ordnungsgemäß angemeldeten Waren enthält.
<= /p>

5.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle anwendbaren
gesetzlichen, zollrechtlichen, außenwirtschaftsrechtlichen,
produktsicherheitsrechtlichen, lebensmittelrechtlichen,
arzneimittelrechtlichen, markenrechtlichen und sonstigen Vorschriften des
Abgangs-, Durchgangs- und Bestimmungslandes einzuhalten.

5.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den
tatsächlichen Warenwert anzugeben. Eine absichtliche Unterbewertung, fa=
lsche
Deklaration oder Aufteilung zur Umgehung von Abgaben, Verboten,
Beschränkungen oder Prüfpflichten ist unzulässig.<= /span>

5.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Sendung so zu
verpacken und zu kennzeichnen, dass sie für die gewählte
Beförderungsart geeignet ist und keine Personen, Sachen, andere Sendung=
en
oder Transportmittel gefährdet oder beschädigt.
<= /p>

5.6 SIO ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber
gemachten Waren-, Wert-, Gewichts-, Ursprungs- oder Empfängerangaben
inhaltlich zu überprüfen. Gesetzliche Prüfungs-, Mitwirkungs-
oder Zurückweisungsrechte von SIO bleiben unberührt.


6. Nicht bedingungsgerechte und ausgeschlossene Sendunge=
n

6.1 Von der Beförderung ausgeschlossen sind
insbesondere Sendungen, deren Beförderung, Lagerung, Ausfuhr, Einfuhr o=
der
Zustellung gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstö&szlig=
;t.

6.2 Ausgeschlossen sind insbesondere Gefahrgut, explosiv=
e,
leicht entzündliche, giftige, radioaktive oder ätzende Stoffe,
Waffen, Munition, Betäubungsmittel, illegale Arzneimittel, gefälsc=
hte
Waren, Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine, lebende Tiere, sterbli=
che
Überreste, verderbliche oder temperaturgeführte Waren, soweit kein=
e
besondere Vereinbarung besteht, sowie Waren, deren Versand besonderen
Genehmigungen oder Zulassungen unterliegt, die nicht vorliegen.

6.3 Ebenfalls ausgeschlossen sind Sendungen, die aufgrun=
d
ihrer Beschaffenheit, Verpackung, Adressierung, ihres Inhalts oder ihrer
rechtlichen Einstufung besondere Aufwendungen, Sonderbehandlung oder ein
erhöhtes Risiko verursachen, sofern SIO deren Annahme nicht
ausdrücklich zugestimmt hat.

6.4 SIO kann zusätzliche Verbots- und
Beschränkungslisten veröffentlichen. Diese sind Bestandteil der
Versandbedingungen.

6.5 Gelangt eine ausgeschlossene oder nicht
bedingungsgerechte Sendung dennoch in das System von SIO, ist SIO berechtigt=
,
die Annahme oder Weiterbeförderung zu verweigern, die Sendung
zurückzuhalten, zurückzusenden, an Behörden zu übergeben=
,
auf Kosten des Auftraggebers zu lagern oder, soweit gesetzlich zulässig
und erforderlich, zu verwerten oder zu vernichten.

6.6 Der Auftraggeber trägt alle Kosten, Schäde=
n,
Abgaben, Bußgelder, Lagerkosten, Rücksendekosten, Vernichtungskos=
ten
und sonstigen Aufwendungen, die aus einer ausgeschlossenen, unzulässige=
n,
falsch deklarierten oder nicht bedingungsgerechten Sendung entstehen, soweit
gesetzlich zulässig und soweit der Auftraggeber die Ursache zu vertrete=
n
hat.


7. Kontroll-, Auskunfts- und Zurückbehaltungsrechte=

7.1 SIO ist berechtigt, vom Auftraggeber Auskunft ü=
ber
Inhalt, Wert, Ursprung, Empfänger und Zweck der Sendung zu verlangen, w=
enn
dies für Transport, Zollabwicklung, Sicherheitsprüfung,
Compliance-Prüfung oder behördliche Anforderungen erforderlich ist=
.

7.2 Verweigert der Auftraggeber die Auskunft oder stellt=
er
erforderliche Unterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung, ist SIO
berechtigt, die Bearbeitung, Beförderung oder Herausgabe der Sendung
auszusetzen.

7.3 SIO ist berechtigt, eine Sendung zu öffnen oder
ihren Inhalt zu überprüfen, wenn ein berechtigter Grund besteht,
insbesondere bei Verdacht auf Gefahrgut, verbotene Waren, falsche Deklaratio=
n,
Beschädigung, Gefährdung von Personen oder Sachen, behördlich=
e
Aufforderung oder zur Feststellung eines Absenders oder Empfängers.

7.4 SIO ist berechtigt, Sendungen zurückzuhalten,
solange fällige Entgelte, Auslagen, Abgaben, Kosten oder erforderliche
Informationen nicht bezahlt oder bereitgestellt wurden.


8. Preise, Entgelte, Abgaben und Zusatzkosten=

8.1 Die vom Auftraggeber zu zahlenden Entgelte ergeben s=
ich
aus der jeweils gültigen Preis- und Serviceübersicht oder aus dem =
im
Online-Versandsystem angezeigten Preis.

8.2 Das Entgelt ist, soweit nicht anders vereinbart, im
Voraus zu zahlen.

8.3 Nachträgliche Zuschläge können
entstehen, insbesondere bei falschen Gewichts- oder Maßangaben, Sperrg=
ut,
unzureichender Verpackung, Adresskorrekturen, Lagerung, Rücksendung,
besonderer Behandlung, Zollabfertigung, behördlicher Prüfung oder
Zusatzleistungen.

8.4 Zölle, Einfuhrabgaben, Steuern, Gebühren,
Lagergelder, Vorlageprovisionen, behördliche Kosten und sonstige Abgabe=
n
im Abgangs-, Durchgangs- oder Bestimmungsland sind nicht im Transportentgelt
enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich als enthalten ausgewiesen werd=
en.

8.5 Werden solche Beträge gegenüber SIO, ihren
Frachtführern, Zollagenten oder Systempartnern geltend gemacht, ist der
Auftraggeber verpflichtet, diese zu erstatten, soweit sie nicht vom
Empfänger oder einem Dritten übernommen werden und soweit dies
gesetzlich zulässig ist.

8.6 Verweigert der Empfänger die Annahme oder Zahlu=
ng
von Abgaben, Kosten oder Zusatzentgelten, gilt die Sendung als unzustellbar.
Der Auftraggeber trägt die daraus entstehenden Kosten, soweit gesetzlic=
h
zulässig.


9. Zustellung, Unzustellbarkeit und Rücksendung

9.1 Die Zustellung erfolgt an die vom Auftraggeber
angegebene Empfängeradresse oder nach den Bedingungen des jeweiligen
Zustell- oder Systempartners im Bestimmungsland.

9.2 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die
Richtigkeit und Vollständigkeit der Empfängerangaben.

9.3 Eine Sendung gilt insbesondere als unzustellbar, wen=
n
die Adresse falsch, unvollständig oder nicht auffindbar ist, der
Empfänger die Annahme verweigert, erforderliche Abgaben nicht bezahlt
werden, die Sendung nicht abgeholt wird, Einfuhrvorschriften entgegenstehen =
oder
der Zustellpartner die Zustellung aus rechtlichen oder tatsächlichen
Gründen nicht durchführen kann.

9.4 Unzustellbare Sendungen können nach Wahl von SI=
O
zurückgesandt, gelagert, erneut zugestellt, an Behörden
übergeben, verwertet oder vernichtet werden, soweit dies rechtlich
zulässig ist.

9.5 Der Auftraggeber trägt alle Kosten, die durch
Unzustellbarkeit, Rücksendung, Lagerung, erneute Zustellung, Verwertung
oder Vernichtung entstehen, soweit gesetzlich zulässig und soweit der
Auftraggeber die Ursache zu vertreten hat.


10. Haftung von SIO

10.1 SIO haftet nach den gesetzlichen Vorschriften des
Frachtrechts, insbesondere nach den §§ 407 ff. HGB. Bei anwendbare=
n
grenzüberschreitenden Straßentransporten gelten die zwingenden
Vorschriften der CMR.

10.2 Soweit gesetzlich zulässig, haftet SIO nicht
für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder
sonstige reine Vermögensschäden, es sei denn, diese beruhen auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SIO oder auf der Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit.

10.3 Für ausgeschlossene, nicht bedingungsgerechte,
unzureichend verpackte, falsch deklarierte oder unzulässige Sendungen
haftet SIO nicht, soweit der Schaden auf diesen Umständen beruht.<= /o:p>

10.4 SIO haftet nicht für Verzögerungen oder S=
chäden,
die durch behördliche Maßnahmen, Zollprüfungen,
Sicherheitskontrollen, höhere Gewalt, Streik, Verkehrsstörungen,
Pandemien, Naturereignisse, Krieg, Unruhen, Maßnahmen von
Frachtführern oder Systempartnern oder sonstige von SIO nicht zu
vertretende Umstände entstehen.

10.5 Die Haftung für Vorsatz, grobe
Fahrlässigkeit, Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit sowie zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.


11. Haftung und Freistellung durch den Auftraggeber=

11.1 Der Auftraggeber haftet für alle Folgen, die a=
us
unrichtigen, unvollständigen, irreführenden oder verspäteten
Angaben entstehen, soweit der Auftraggeber dies zu vertreten hat.=

11.2 Der Auftraggeber haftet für alle Folgen, die a=
us
verbotenen, beschränkten, gefährlichen, falsch deklarierten,
unterbewerteten oder nicht ordnungsgemäß angemeldeten Waren
entstehen, soweit der Auftraggeber dies zu vertreten hat.
<= /p>

11.3 Der Auftraggeber stellt SIO, soweit gesetzlich
zulässig und soweit der Auftraggeber die Ursache zu vertreten hat, von
Ansprüchen, Kosten, Schäden, Abgaben, Bußgeldern, Lager-,
Rücksende-, Vernichtungs- und Rechtsverfolgungskosten frei, die aus
unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Angaben oder aus
einer nicht bedingungsgerechten Sendung entstehen.

11.4 Dies gilt auch für Ansprüche von
Behörden, Frachtführern, Zollagenten, Systempartnern, Empfäng=
ern
oder sonstigen Dritten, soweit gesetzlich zulässig und soweit der
Auftraggeber die Ursache zu vertreten hat.


12. Reklamationen und Schadensanzeigen=

12.1 Verlust, Beschädigung oder Fehlmengen sind SIO
unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen.

12.2 Äußerlich erkennbare Schäden sind
spätestens bei Ablieferung anzuzeigen. Nicht äußerlich
erkennbare Schäden sind innerhalb der gesetzlichen Fristen anzuzeigen.<= o:p>

12.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur
Bearbeitung erforderlichen Unterlagen vorzulegen, insbesondere Paketschein,
Trackingnummer, Wertnachweis, Fotos der Verpackung und des Inhalts,
Schadensbeschreibung und sonstige Nachweise.

12.4 Ohne ausreichende Nachweise kann SIO eine
Schadensbearbeitung ablehnen, soweit die Nachweise für die Prüfung
des geltend gemachten Anspruchs erforderlich sind.


13. Datenverarbeitung

13.1 SIO verarbeitet personenbezogene Daten nach
Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes
und der Datenschutzhinweise von SIO.

13.2 SIO verarbeitet insbesondere Absender-,
Empfänger-, Kontakt-, Zahlungs-, Sendungs-, Waren-, Wert-, Gewichts-,
Tracking-, Zoll- und Zustelldaten, soweit dies für Vertragsdurchfü=
hrung,
Transportabwicklung, Zollabwicklung, Compliance, Nachweisführung und
gesetzliche Pflichten erforderlich ist.

13.3 SIO ist berechtigt, die zur Durchführung des
Auftrags erforderlichen Daten an Frachtführer, Spediteure,
Paketdienstleister, Zollagenten, Behörden, IT-Dienstleister,
Zahlungsdienstleister, Versicherer, ausländische Systempartner und
sonstige beteiligte Dienstleister zu übermitteln.

13.4 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, das=
s
er zur Übermittlung personenbezogener Daten Dritter, insbesondere von
Empfängern, an SIO berechtigt ist.

13.5 SIO ist berechtigt, sendungs- und zollbezogene Date=
n
im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten zu speichern.


14. Online-Erklärungen, Nachweis und Dokumentation<= o:p>

14.1 Der Auftraggeber erkennt an, dass durch Anklicken d=
er
entsprechenden Bestätigungsfelder im Online-Versandsystem
rechtsverbindliche Erklärungen abgegeben werden können.=

14.2 SIO ist berechtigt, Systemdaten wie Kundennummer,
Auftragsnummer, Trackingnummer, Zeitpunkt der Paketscheinerstellung,
IP-Adresse, Bestätigung der AGB, eingegebene Sendungsdaten und
Zahlungsdaten zu Nachweiszwecken zu speichern.

14.3 Diese elektronischen Nachweise können
insbesondere zum Nachweis der Beauftragung, der Warenangaben, der Zoll- und
Transportdaten sowie der Zustimmung zu diesen AGB verwendet werden.


15. Änderungen der AGB und Servicebedingungen<= /o:p>

15.1 SIO kann diese AGB, Preislisten,
Serviceübersichten, Verpackungsbedingungen und Verbotsgüterlisten =
mit
Wirkung für zukünftige Aufträge ändern.

15.2 Maßgeblich ist jeweils die Fassung, die zum
Zeitpunkt der Erstellung des Online-Paketscheins oder der Übergabe der
Sendung gilt.


16. Streitbeilegung, anwendbares Recht und Gerichtsstand=

16.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehe=
n.

16.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen
Gerichtsstände. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermöge=
n
ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der SIO GmbH Gerichtsstand.

16.3 Für Streitigkeiten aus Postdienstleistungen is=
t
die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur zuständig, soweit die
gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Stellt eine Verbraucherin oder ein
Verbraucher einen Schlichtungsantrag, besteht für Postunternehmen eine
gesetzliche Teilnahmepflicht. Weitere Informationen sind auf der Website der
Bundesnetzagentur abrufbar.


17. Schlussbestimmungen

17.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder =
teilweise
unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.

17.2 Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die
gesetzlichen Vorschriften.

17.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit
gesetzlich zulässig.


Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung

1. Anschrift und Absenderangaben

1.1 Jede Sendung muss eine vollständige und
zutreffende Absender- und Empfängerangabe enthalten.
<= /p>

1.2 Die Empfängerangabe muss insbesondere Name,
Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land, Telefonnummer und, soweit
erforderlich, weitere Zustellinformationen enthalten.

1.3 Bei grenzüberschreitenden Sendungen muss das
Bestimmungsland eindeutig angegeben sein.

1.4 Alte Versandetiketten, Barcodes oder
missverständliche Angaben auf gebrauchten Verpackungen sind vor
Übergabe der Sendung zu entfernen oder unkenntlich zu machen.

2. Verpackung

2.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Sendung
transportgerecht, sicher und stabil zu verpacken.

2.2 Die Verpackung muss Inhalt, Gewicht, Form,
Empfindlichkeit und Transportweg berücksichtigen.

2.3 Die Sendung muss so verpackt sein, dass sie
Stöße, Druck, Vibrationen, Umladungen, Sortierung, Stapelung und
sonstige übliche Transportbeanspruchungen ohne Beschädigung
übersteht.

2.4 Flüssigkeiten, zerbrechliche Waren, Kosmetik,
Lebensmittel, Dosen, Glasbehälter und empfindliche Waren müssen
besonders gesichert und gegen Auslaufen, Bruch und Beschädigung
geschützt werden.

2.5 Die Verpackung darf keine scharfen Kanten,
herausstehenden Teile oder sonstigen Gefahrenstellen aufweisen.

3. Kennzeichnung und Deklaration

3.1 Der Auftraggeber muss jede Sendung vollständig =
und
wahrheitsgemäß deklarieren.

3.2 Die Warenbeschreibung muss konkret sein. Unklare
Sammelbegriffe sind unzulässig, wenn sie den tatsächlichen Inhalt
nicht ausreichend beschreiben.

3.3 Der Auftraggeber muss den tatsächlichen Warenwe=
rt,
die Menge, das Gewicht und den Ursprung angeben.

3.4 SIO kann die Annahme oder Weiterbeförderung
verweigern, wenn Angaben fehlen, unklar oder unplausibel sind.